Heimkraftwerk-Ratgebereppsa.eu

Balkonkraftwerk in Frankreich, Belgien und den Niederlanden

Frankreich setzt auf die kostenlose CACSI bei Enedis, Belgien regelt nach Region, die Niederlande beenden 2027 die Saldierung. Was wo gilt.

LänderregelnVeröffentlicht

Frankreich, Belgien und die Niederlande erlauben Balkonkraftwerke, gehen aber jeweils eigene Wege: Frankreich verlangt eine kostenlose Vereinbarung mit dem Netzbetreiber, Belgien regelt nach Regionen, und die Niederlande beenden zum 1. Januar 2027 die Saldierung. Stand: Oktober 2026.

Steckbrief der drei Länder

Punkt Frankreich Belgien Niederlande
Steckersolar erlaubt ja ja, je nach Region ja
Formalitäten CACSI mit Enedis (kostenlos) Flandern: bis 800 W pro Zähler ohne Registrierung; Wallonien: Rahmen für Sets unter 800 VA Registrierung beim Netzbetreiber
Vergütung keine bei CACSI je nach Region und Zähler Saldierung bis Ende 2026, danach geringere Vergütung
Regulierer CRE, Enedis VREG (Flandern), CWaPE (Wallonien) ACM, RVO
Stand Oktober 2026 Oktober 2026 Oktober 2026

Frankreich: ohne CACSI geht es nicht

In Frankreich muss jede Erzeugungsanlage, die parallel zum öffentlichen Netz läuft, erklärt werden, auch wenn sie nur in der Steckdose steckt. Für Steckersets ohne Verkauf des Überschusses ist das die convention d’autoconsommation sans injection (CACSI), eine Eigenverbrauchsvereinbarung ohne Einspeisevergütung. Sie ist kostenlos und wird online mit Enedis abgeschlossen, dem Betreiber des größten Teils des französischen Verteilnetzes. In Gebieten mit kommunalem Versorger ist dieser zuständig.

Strom, der trotzdem ins Netz fließt, wird nicht bezahlt. Deshalb empfiehlt sich in Frankreich ein Set, das zur Grundlast im Haushalt passt. Wie Sie Ihre Grundlast abschätzen, zeigt der Ratgeber Einspeisung oder Eigenverbrauch.

Die französische Installationspraxis ist bei Stromkreisen und Schutzeinrichtungen streng. Eine eigene Steckdose oder ein eigener Stromkreis für das Set gehört in die Hände eines Elektrikers.

Belgien: drei Regionen, drei Regeln

Die Stromverteilung ist in Belgien Sache der Regionen. Für Deutschsprachige in Ostbelgien gilt die wallonische Regelung.

Flandern. Haushalte dürfen Stecker-Solarmodule nutzen, ohne sie beim Netzbetreiber Fluvius zu registrieren, solange die Steckermodule 800 W pro Stromzähler nicht übersteigen. Das entspricht in der Praxis ein bis zwei Modulen. Flandern hat digitale Zähler weitgehend eingeführt, die Einspeisung getrennt erfassen. Regulierer ist die VREG.

Wallonien. Wallonien hat Plug-and-Play-Sets über eine Anpassung der technischen Synergrid-Vorschriften geregelt, bestätigt von der Regulierungsbehörde CWaPE. Sets unter 800 VA fallen nicht unter den Prosumer-Netztarif, den klassische PV-Anlagen dort zahlen. Das verbessert die Wirtschaftlichkeit spürbar.

Brüssel. Die Hauptstadtregion hat eigenen Regulierer und Netzbetreiber. Fragen Sie dort vor dem Kauf nach dem aktuellen Stand, weil sich der Rahmen später entwickelt hat als in den anderen Regionen.

Niederlande: Ende der Saldierung 2027

Auf niederländischen Balkonen sind Steckermodule seit Jahren verbreitet. Grund war die großzügige salderingsregeling: Eingespeister Strom wurde mit dem Bezug im Lauf des Jahres verrechnet, jede eingespeiste Kilowattstunde war also fast so viel wert wie eine selbst genutzte.

Diese Regel endet am 1. Januar 2027. Danach zahlt der Versorger für Einspeisung einen eigenen, niedrigeren Satz. Für ein Balkonkraftwerk heißt das: Der Anteil, den Sie tagsüber direkt verbrauchen, entscheidet über den Ertrag. Hilfreich sind Geräte, die in den Sonnenstunden laufen, ein dynamischer Stromtarif oder ein kleiner Speicher, siehe Balkonkraftwerk mit Speicher.

Niederländische Netzbetreiber bitten darum, auch kleine Solaranlagen zu registrieren, damit sie einen Überblick über die Erzeugung im Netz haben. Die Registrierung ist kostenlos.

Gemeinsamkeiten

  • Der Wechselrichter muss zertifiziert sein und bei Netzausfall automatisch abschalten.
  • In Belgien gilt eine Grenze um 800 W; Frankreich und die Niederlande setzen stärker auf Anmeldung und allgemeine Sicherheitsregeln.
  • Mieter klären die Montage schriftlich mit Vermieter oder Hausverwaltung.
  • Feste Verkabelung, neue Steckdosen und Heimspeicher an der Hausverteilung sind Aufgabe einer Elektrofachkraft.

Für Grenzgänger und Ferienhausbesitzer

Viele Menschen aus dem Saarland, aus Rheinland-Pfalz oder aus Ostbelgien pendeln täglich über die Grenze, andere besitzen ein Ferienhaus in der Bretagne oder an der niederländischen Küste. Für sie gilt: Maßgeblich ist immer das Recht am Standort der Anlage. Ein in Deutschland registriertes Set wird in Frankreich nicht automatisch zulässig, und umgekehrt. Am Ferienhaus kommt hinzu, dass der Eigenverbrauch bei seltener Anwesenheit gering ist; ohne Vergütung fließt der Überschuss dann unbezahlt ins Netz.

Sonne und Ertrag

Im Norden Frankreichs, in Belgien und den Niederlanden liegen die Erträge ungefähr auf deutschem Niveau, Südfrankreich bekommt deutlich mehr Sonne. Rechnen Sie im Rechner für Ertrag und Amortisation besser mit einem standortgenauen Wert aus dem EU-Werkzeug PVGIS als mit einem Landesdurchschnitt.

Weitere Länder finden Sie in der Übersicht Länderregeln, etwa Spanien, Italien und Portugal. Zum Vergleich mit dem deutschen Weg: Balkonkraftwerk in Deutschland anmelden.

Häufige Fragen

Muss ich ein Balkonkraftwerk in Frankreich anmelden?

Grundsätzlich ja. Für den reinen Eigenverbrauch ohne Verkauf des Überschusses schließen Sie die kostenlose CACSI mit Enedis oder dem örtlichen Netzbetreiber ab.

Gilt in Belgien eine Leistungsgrenze?

In Flandern dürfen Stecker-Module 800 W pro Stromzähler nicht überschreiten. Wallonien hat einen Rahmen für Sets unter 800 VA. Für Brüssel sollten Sie vor dem Kauf beim regionalen Regulierer nachfragen.

Was bedeutet das Ende der Saldierung für Balkonkraftwerke in den Niederlanden?

Ab 2027 lässt sich eingespeister Strom nicht mehr eins zu eins mit dem Bezug verrechnen. Der Überschuss bringt nur noch eine niedrigere Vergütung, also wird der direkte Eigenverbrauch wichtiger.

Kann ich ein in Deutschland gekauftes Set in Frankreich oder Belgien nutzen?

Meist ja, wenn der Wechselrichter zertifiziert ist und der Stecker zur Steckdose passt; in Frankreich und Belgien ist das Typ E, in den Niederlanden Typ F. Anmeldung und Leistungsgrenze vor Ort gehen vor.

Mehr aus Länderregeln